Diese Vereinbarung regelt die Nutzungsbedingungen des geistigen Eigentums von Savory Institute.Org, einer gemeinnützigen US-amerikanischen 501(c)(3)-Corporation mit Sitz in Boulder, Colorado.  („SI“) und gilt für einen akkreditierten Fachmann („Fachmann“), der  von SI autorisiert, das gesamte oder einen Teil des Wissensgebiets namens Holistic Management („HM“) oder Holistic Land and Livestock Management („HLLM“) in kommunalen Kontexten zu lehren, wie es von SI und seinem Gründer Allan Savory entwickelt wurde.
 
Professional erhält hiermit eine begrenzte, nicht übertragbare, nicht exklusive  Lizenz zur Nutzung der Lehrbücher, Arbeitsmappen, Planungs- und Managementleitfäden, Lehrpläne, Tools, Zeitpläne, Formulare und anderen urheberrechtlich geschützten oder urheberrechtlich schutzfähigen geistigen Eigentums von SI („das geistige Eigentum“), das Professional von Zeit zu Zeit von SI zum Zwecke der Lehre, Schulung, Implementierung und Unterstützung von HM/HLLM zur Verfügung gestellt wird. Professional erkennt an, dass das geistige Eigentum für einen begrenzten Zweck lizenziert und nicht verkauft wird.
 
Durch das Herunterladen, den Zugriff, das Unterrichten oder die sonstige Nutzung des geistigen Eigentums erklärt sich der Fachmann damit einverstanden,  die folgenden Nutzungsbedingungen:
 
  1. Der Fachmann kann sich als Savory Accredited Professional ausgeben,  und ist berechtigt, das Savory Network-Logo und alle zukünftigen von SI erstellten Marken mit dem Ziel zu verwenden und anzuzeigen, den Fachmann als von Savory akkreditierten Fachmann zu kennzeichnen.
  2. Durch diesen Vertrag wird kein Recht zum Verkauf oder zur gewerblichen Nutzung des lizenzierten geistigen Eigentums gewährt, und der Fachmann verpflichtet sich, das geistige Eigentum ausschließlich zum Unterrichten und Trainieren anderer in den Methoden von HM/HLLM und zu keinem anderen Zweck zu verwenden.
  3. Fachleute müssen Copyright- und Markensymbole sowie -Bezeichnungen deutlich sichtbar anzeigen, die SI als Eigentümer des geistigen Eigentums ausweisen.
  4. Der Fachmann verpflichtet sich, nur die jeweils aktuellste Version des geistigen Eigentums zu verwenden, die von SI bereitgestellt wird, und davon abzusehen, anderes geistiges Eigentum als die jeweils aktuellste von SI bereitgestellte Version zu verwenden, zu lehren oder damit zu trainieren.
  5. Dem Fachmann ist es nicht gestattet, ohne die schriftliche Zustimmung von SI Unterlizenzen zu erteilen oder dies zu versuchen, Dritten keinerlei „Benutzerrechte“ zu gewähren oder irgendwelche Rechte des Fachmanns aus dieser Vereinbarung abzutreten.
  6. Der Fachmann darf weder direkt noch indirekt:
    1. Eigentums- oder Urheberrechte am geistigen Eigentum beanspruchen;
    2. die Registrierung des geistigen Eigentums im eigenen Namen oder im Namen Dritter beantragen  überall auf der Welt;
    3. SIs Eigentumsrecht an dem geistigen Eigentum anzufechten oder anderweitig zu bestreiten oder  Maßnahmen zur Verhinderung oder Löschung einer Registrierung des geistigen Eigentums; oder
    4. das geistige Eigentum in einer Weise zu nutzen, die mit den Bedingungen dieser Vereinbarung unvereinbar ist.
  7. Der Fachmann verpflichtet sich, alle laufenden Anforderungen der SI zu erfüllen.  um seinen/ihren Status als akkreditierter Fachmann beizubehalten.
  8. Der Fachmann verpflichtet sich, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SI keine Marken, Handelsnamen, Logos oder Erkennungszeichen zu verwenden oder zu reproduzieren, die Eigentum von SI sind oder von SI verwendet werden (mit Ausnahme des in Absatz 1 genannten Logos), und er wird kein Geschäft unter Verwendung von Marken, Handelsnamen, Logos oder Erkennungszeichen betreiben, die denen von SI gleichen oder diesen täuschend ähnlich sind.
  9. Nach der Trennung von SI gibt Professional das geistige Eigentum zusammen mit allen von Professional angefertigten Kopien oder von Professional unter Verwendung des geistigen Eigentums erstellten Informationen an SI zurück. Professional vernichtet jegliches geistige Eigentum, das nicht zurückgegeben werden muss, und verwendet das geistige Eigentum nicht für irgendeinen Zweck, es sei denn, Professional erhält die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SI für eine solche Verwendung.
  10. SI erkennt an, dass der Fachmann neue Materialien und Prozesse erstellen kann, die ordnungsgemäß als abgeleitete Werke („abgeleitete Werke“) gelten. SI und der Fachmann vereinbaren, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das gemeinsame Eigentum an allen derartigen abgeleiteten Werken gemäß dem im folgenden Absatz beschriebenen Verfahren zu bewirken:
    1. „Alle von Professional oder SI erstellten, konzipierten oder in die Praxis umgesetzten Werke, die als abgeleitete Werke gelten, dürfen von keiner der Parteien in einem Kontext außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenzvereinbarung verwendet oder von einer der Parteien urheberrechtlich geschützt werden, es sei denn, das Werk wird zunächst SI zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt. Der Zweck einer solchen Vorlage besteht darin, festzustellen, ob ein solches Werk tatsächlich neues Material oder einen neuen Prozess darstellt (und tatsächlich ein abgeleitetes Werk ist) und nicht einfach bereits vorhandenes geistiges Eigentum. Eine solche Überprüfung muss innerhalb einer kommerziell angemessenen Zeit erfolgen und eine solche Genehmigung darf nicht unangemessen verweigert werden. Sobald ein abgeleitetes Werk als abgeleitetes Werk genehmigt wurde, ist es gemeinsames Eigentum von Professional und SI. Jede Partei kann das abgeleitete Werk verwenden, um andere ökologische Naturschutzprojekte zu entwickeln und durchzuführen. Professional und SI vereinbaren gemeinsam das Urheberrecht und schützen das Urheberrecht eines solchen abgeleiteten Werks auf kommerziell angemessene Weise.“
  11. SI garantiert gegenüber Professional, dass es der Eigentümer des lizenzierten geistigen Eigentums ist und die volle Befugnis besitzt, diesen Vertrag abzuschließen. SI übernimmt keine Garantie für die Gültigkeit des lizenzierten geistigen Eigentums gegenüber Dritten.
  12. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Colorado, USA,  und der Bezirk Boulder, Colorado, wird als Gerichtsstand und Forum für sämtliche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bestimmt.